Vorrausetzungen:

  1. Du benötigst eine ärztliche Bescheinigung (Rezept / Verordnung).
  2. Der Osteopath muss eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die ihn zum Beitritt in einen Osteopathie Verband berechtigt. Ich bin Mitglied beim Bundesverband Osteopathie e.V. (bvo).
  3. Die Abrechnung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Du zahlst zunächst selbst nach jeder Behandlung.
  4. Die Rechnung mit dem Rezept im Original, reichst du einfach bei deiner Krankenkasse ein.
  5. Sehr viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen für Ihre Versicherten bereits die osteopathische Behandlung.

    In welchem Umfang dies erfolgt, erfrage am Besten bei deiner Krankenkasse.