Voraussetzungen:

  1. Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung (Rezept / Verordnung).
  2. Der Osteopath muss eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die ihn zum Beitritt in einen Osteopathie Verband berechtigt. Ich bin Mitglied beim Bundesverband Osteopathie e.V. (bvo).
  3. Die Abrechnung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Sie zahlen zunächst selbst nach jeder Behandlung.
  4. Die Rechnung mit dem Rezept im Original, reichen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse ein.
  5. Sehr viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen für Ihre Versicherten bereits die osteopathische Behandlung.

    In welchem Umfang dies erfolgt, erfragen Sie am Besten bei Ihrer Krankenkasse.

  6. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesverband Osteopathie e.V..